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1. Leistungen

Der Möbelspediteur erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Umzugsvertrag. Zusätzliche, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Leistungen oder Aufwendungen werden gesondert berechnet.

2. Beauftragung Dritter

Der Möbelspediteur darf weitere Frachtführer mit der Durchführung beauftragen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

3. Vergütung

Das vereinbarte Entgelt ist bei Ablieferung des Umzugsguts fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Auslandstransporten vor Beladung. Zahlungsverzug berechtigt den Spediteur zur Zurückbehaltung des Umzugsguts.

4. Trinkgelder

Trinkgelder sind nicht mit der Rechnung des Möbelspediteurs verrechenbar.

5. Sicherstellung transportempfindlicher Güter

Der Auftraggeber ist verpflichtet, empfindliche Geräte (z. B. Waschmaschinen, TVs) transportsicher vorzubereiten.

6. Elektro- und Installationsarbeiten

Diese Arbeiten werden vom Möbelspediteur nur übernommen, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

7. Kündigung und Rücktritt

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall kann der Möbelspediteur eine angemessene Entschädigung fordern. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Umzugsverträgen in der Regel nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

8. Haftung

Die Haftung richtet sich nach § 451 ff. HGB. Die Haftungshöchstgrenze liegt bei 620 € je m³ Umzugsgut. Schäden sind dem Möbelspediteur innerhalb gesetzlicher Fristen schriftlich anzuzeigen.

9. Pfandrecht

Der Möbelspediteur hat ein gesetzliches Pfandrecht an dem Umzugsgut zur Sicherung seiner Forderungen.

10. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Gerichtsstand der Sitz des ausführenden Möbelspediteurs, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

Allgemeine Lagerbedingungen (ALB) für Möbelspeditionen

1. Lagerung

Die Lagerung erfolgt in geeigneten Lagerräumen oder Containern, entweder im Besitz des Lagerhalters oder von ihm angemietet.

2. Einlagerungsschein

Der Lagerhalter stellt dem Kunden einen Einlagerungsschein aus, in dem Art, Umfang und besondere Merkmale des Lagerguts dokumentiert sind.

3. Zugang und Besichtigung

Zugang zum Lagergut erhält der Kunde nur nach vorheriger Anmeldung und in Begleitung des Lagerhalters.

4. Lagergeld

Das Lagergeld ist monatlich im Voraus zu entrichten. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Zurückbehaltungsrechte und ggf. Verwertung nach Pfandrecht.

5. Haftung

Die Haftung des Lagerhalters ist begrenzt auf 620 € je m³ Lagerraum. Sie entfällt bei höherer Gewalt, unzureichender Verpackung durch den Kunden oder versteckten Mängeln.

6. Versicherung

Eine zusätzliche Transport- oder Lagerversicherung kann gegen Aufpreis vereinbart werden.

7. Kündigung

Der Lagervertrag kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

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